10 Jahre elektronischer Personalausweis: Vertrauensanker für digitale Identitäten
Am 1. November 2020 feiert der elektronische Personalausweis in Deutschland seinen zehnten Geburtstag. Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Sichere Digitale Identität e.V. (VSDI), Arno Fiedler: „Es bleibt festzuhalten, dass der elektronische Personalausweis unverzichtbar ist. Nur mit einer starken Primär-Identität, wie der elektronische Personalausweis sie bietet, ist eine digitale Authentisierung nachweislich auf hohem Sicherheitsniveau möglich.“
Mit der aktualisierten Online-Ausweisfunktion könnten Internetnutzer ihre Identität im Netz schneller und bequemer belegen als mit anderen Methoden. Zudem garantiere sie hohen Datenschutz. Für Diensteanbieter sei die Einbindung des elektronischen Personalausweises in der Regel günstiger als konkurrierende Verfahren.
„Die Zahl der wirklich nützlichen Anwendungsfälle für den elektronischen Personalausweis ist immer noch übersichtlich“, so Fiedler. Aber in den nächsten Jahren dürfte sie deutlich ansteigen. Denn das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen in Deutschland, bis Ende 2022 rund 570 Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für Dienstleistungen mit hohem Sicherheitsniveau wird dann der elektronische Personalausweis genutzt werden können. „Wie wichtig auch ein digitaler Zugang zur Verwaltung ist, hat uns gerade die Corona-Pandemie gezeigt“, betont Fiedler.
Bald soll der elektronische Personalausweis sich weiterentwickeln. Dann kann die elektronische Identitäts-Funktion (eID) des Ausweises mit dem Smartphone genutzt werden, ohne dass man das Dokument dabei haben muss. Der VSDI schlägt vor, noch mehr Anwendungen zu schaffen, bei denen die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises als sichere hoheitliche Primär-Identität fungieren kann. Damit könne generell das Sicherheitsniveau von Identifizierungen und der Datenschutz erhöht werden. Dazu beitragen könne eine entsprechende Novellierung der eIDAS-Verordnung, die im kommenden Jahr abgeschlossen wird. Wenn der eIDA-Teil der Verordnung stärker den Vertrauensdiensten geöffnet würde, könnten ‚qualifizierte Identifizierungsdienste‘ privater Trust-Service-Provider mit überseeischen Konzernen konkurrieren.
Der VSDI betont außerdem die Relevanz des elektronischen Personalausweises für sogenannte „Decentralized identifiers (DIDs)“, die eine souveräne Nutzung von digitalen Identitäten unter Anwendung von Blockchain-Technologien versprechen.
Zudem regt der Verband an, für Kommunen Standard-Services zu schaffen, mit denen möglichst medienbruchfreie Verwaltungsdienstleistungen geschaffen werden können. „Es kann nicht angehen, dass man sich zwar für einige kommunale Leistungen mit seinem elektronischen Personalausweis einloggen und Formulare mit den Daten aus dem Ausweis automatisch befüllen kann, man dann aber das Formular für die Unterschrift ausdrucken und es per Post versenden muss“, sagt Fiedler, „Bei den Verwaltungsabläufen brauchen wir mehr digitale Durchgängigkeit und den Mut zur Vereinfachung. Und genau das ist mit dem elektronischen Personalausweis gut umsetzbar.“
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