Berliner Erklärung unterzeichnet
Die EU-Minister, die für das Thema öffentliche Verwaltung zuständig sind, haben Mitte Dezember die “Berliner Erklärung” („Berlin Declaration on Digital Society and Value-Based Digital Government”) verabschiedet. Sie beinhaltet Leitlinien zur digitalen Transformation und wertebasierten digitalen Verwaltung in Europa.
Der in Deutschland für das Thema zuständige Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Markus Richter: “Mit der Berliner Erklärung zeigen wir, dass die digitale Transformation in Europa auf demokratischen Werten und ethischen Prinzipien fußen muss. Dadurch ist die Berliner Erklärung zugleich Wertekompass und Antwort auf die Frage, welche Art des digitalen Wandels wir in unserer Gesellschaft wollen. Die digitale Verwaltung hat in diesem Prozess eine wichtige Vorreiterrolle.”
In der Erklärung werden sieben Schwerpunkte gesetzt:
- 1. Stärkung der Grundrechte und demokratischer Werte in der digitalen Welt
- 2. Förderung sozialer Teilhabe und Inklusion
- 3. Förderung digitaler Kompetenzen und „digital literacy”
- 4. Stärkung des Vertrauens in die digitale Verwaltung
- 5. Stärkung der digitalen Souveränität und Interoperabilität in Europa
- 6. Schaffung wertebasierter und menschenzentrierter KI-Systeme für den öffentlichen Sektor
- 7. Förderung der Resilienz und Nachhaltigkeit.
Ziel ist es unter anderem, dass die Nutzer in der Lage sind, ihre digitale Identität zu verwalten und ihre persönlichen Daten und ihre Privatsphäre online zu schützen. Alle Menschen in Europa sollten über eine benutzerfreundliche, weithin akzeptierte und sichere elektronische Identifikation verfügen, die den europäischen Standards (e-ID) entspricht und ihnen den sicheren Zugang zu öffentlichen, privaten und grenzüberschreitenden digitalen Diensten ermöglicht.
Gemeinsam mit Bürgern sollen Werkzeuge entwickelt werden, mit denen sie effizienter an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben können. Zudem soll ein interoperables EU-Identitäten-Ökosystem entwickelt werden, mit dem Bürger auf digitale Leistungen zugreifen können. Dazu soll die Nutzung von elektronischen Identitäten (eID) gestärkt werden, die sowohl die öffentliche Verwaltung als auch der Privatsektor akzeptieren. Ein Vorschlag dazu wird aktuell von der EU-Kommission ausgearbeitet. Die Erklärung knüpft an die Tallinn-Erklärung von Oktober 2017 an, in der sich die Minister unter anderem vornahmen, die Nutzung von nationalen eID-Lösungen zu stärken sowie Bürgern und Unternehmen eine digitale Kommunikation mit der Verwaltung zu ermöglichen.