Bundesregierung legt weitere Details zu digitalpolitischen Gremien dar
Im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung die Arbeitsweise des Digitalkabinetts und des Digitalrats erläutert. Sie stellte klar, dass das Digitalkabinett als Kabinettsausschuss über keine Entscheidungsbefugnis verfüge, sondern nur Empfehlungen aussprechen könne. Der Kabinettsausschuss habe keinen festen Sitzungsturnus, sondern trete zusammen, wenn entsprechende Beschlüsse der Bundesregierung vorbereitet werden müssten. Dem Kabinettsausschuss wiederum ist ein vorbereitender Ausschuss der Staatssekretäre unter der Leitung der Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär (CSU) vorgeschaltet. Auch der jüngst konstituierte Digitalrat verfüge lediglich über rein konsultative Funktionen. Er trete mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Bundesregierung teilte darüber hinaus mit, dass es unterhalb der noch zu entwickelnden Digitalstrategie keine jährlichen Digitalpläne mit konkreten Vorhaben geben werde.