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Der VSDI wächst weiter – Start-up Passbase wird Mitglied Evaluation der eIDAS-Verordnung abgeschlossen

Bundestag beschließt digitale Identität fürs Smartphone

Die Gesetzesgrundlage für den Online-Ausweis auf dem Smartphone ist da: Am 20. Mai hat der Bundestag dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalition zugestimmt.

Die Smart-eID soll eingeführt werden, um die Nutzung einer elektronischen Identifizierung nutzerfreundlicher zu gestalten. So sollen elektronische Verwaltungsdienstleistungen in Zukunft alleinig mit einem mobilen Endgerät durchgeführt werden können. Für die Entwicklung des Smartphone-Ausweises werden einmalig 17,6 Millionen Euro benötigt, anschließend belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf ca. 22 Millionen Euro – die Kosten trägt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Zusätzlich fallen kosten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an. Durch die Smart-eID soll jeder Bürger in Zukunft nur noch die Hälfte der Zeit für die elektronische Identifizierung benötigen, da das Anlegen des Ausweises an das Smartphone entfällt.

Grundsätzlich gab es für das Gesetzesvorhaben aus den Parteien Zustimmung. Jedoch wurde kritisiert, dass kurzfristig ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktion eingebracht wurde, der die Einführung eines zentralen Passbild- und Unterschriftenregisters vorsieht. Durch den Beschluss des Gesetzes wird dieses jetzt eingeführt. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat wird die Bundesregierung zusätzlich dazu aufgefordert, das eIDAS-Vertrauensniveau „hoch“ für den Smartphone-Ausweis zu garantieren und die Gültigkeitsdauer zunächst für zwei Jahre zu befristen. Zudem wird betont, dass die Bundesregierung darauf hinwirken soll, dass die Smart-eID auch umfangreich für Angebote der Wirtschaft verwendbar ist.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird die rechtliche Grundlage für die bereits gestartete technische Umsetzung des Smartphone-Ausweises geschaffen. Der VSDI begrüßt die Einführung einer mobilen Identifizierung und die nutzerfreundliche Ausrichtung. Es ist notwendig, dass das Smartphone als Identity-Manager Bedeutung gewinnt und in Zukunft sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft zum Einsatz kommt. Dabei muss das Vertrauensniveau „hoch“ der eIDAS-Verordnung umgesetzt werden.

28. Mai 2021

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