„Digitaler Grüner Nachweis“ braucht sichere digitale Identitäten
Die Europäische Kommission hat am 17. März vorgeschlagen, europaweit einen „Digitalen Grünen Nachweis“ einzuführen, mit dem Bürger nachweisen können, dass sie gegen COVID-19 geimpft oder negativ auf das Virus getestet wurden oder eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben (https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/covid-19-digital-green-certificates_de).
Der Verband Sichere Digitale Identität e.V. (VSDI) begrüßt die Einführung eines solchen Nachweises. Soll der „Digitale Grüne Nachweis“ effizient und erfolgreich umgesetzt werden, muss er aus Sicht des VSDI zwingend auf sicheren digitalen Identitäten und europaweit vereinheitlichen Vertrauensdiensten gemäß eIDAS-Verordnung aufbauen. Der VSDI empfiehlt deshalb, folgende fünf Anforderungen bei der technischen Umsetzung des „Digitalen Grünen Nachweises“ zu berücksichtigen:
-
-
- 1. Sichere digitale Identitäten als Grundlage
eIDAS-konforme digitale Identitäten sind die Voraussetzung für eine sichere Digitalisierung und müssen auch bei dem „Digitalen Grünen Nachweis“ garantiert werden. Die Zugriffsrechte auf die Daten müssen stets in der Hand des Nutzers bleiben und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet werden. - 2. eIDAS-Konformität sicherstellen
Die eIDAS-Verordnung bietet einen umfassenden Werkzeugkasten, mit dem sichere, europaweit einheitliche Lösungen geschaffen werden können. Vertrauenswürdige Organisationsidentitäten, z. B. von Prüflaboren, können durch die Verwendung qualifizierter Siegel sichergestellt werden. - 3. Zugänglichkeit und Skalierbarkeit
Die Technologie muss für alle relevanten Sektoren leicht zugänglich sein, damit die Impf-, Test- und Genesungsbescheinigungen überprüft werden können. Sie muss skalierbar sein, um den hohen Nutzungsbedarf aller oben genannten Branchen zu decken. - 4. Europäische Lösungen bei der Umsetzung bevorzugen
Bei der technischen Umsetzung der Zertifikate sollen bereits bestehende europäische und qualifizierte Lösungen prioritär berücksichtigt werden. Das ist notwendig, um die digitale Souveränität Europas zu stärken. - 5. Wettbewerbsfähigkeit schaffen
Es muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu einer offenen E-Health-Infrastruktur ermöglicht werden. Dazu zählt, dass mehrere Anbieter sich anschließen können, indem sie vordefinierte Standards implementieren. Die Beauftragung einzelner Unternehmen mit proprietären Technologiekomponenten kann negative Auswirkungen auf die Akzeptanz und die Verfügbarkeit des Impfnachweises haben.
- 1. Sichere digitale Identitäten als Grundlage
-
Aus Sicht des VSDI ist die Berücksichtigung dieser fünf Anforderungen beim „Digitalen Grünen Nachweis“ unabdingbar. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen sich laut Kommissionsvorschlag bis Sommer 2021 auf die logistische Einführung der Zertifikate vorbereiten und notwendige Änderungen in ihren nationalen Gesundheitsdaten-Systemen beschließen. Der VSDI steht bereit und zur Verfügung, um die Entscheider mit Fachexpertise beim Thema sichere digitale Identitäten zu beraten.