eIDAS: Verordnung in Kraft getreten | go.eIDAS-Initiative gegründet
Seit dem 29. September 2018 ist die grenzübergreifende Anerkennung von elektronischen Identifizierungssystemen (eID) im Rahmen der Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Kraft. Die Verordnung ermöglicht es EU-Bürgern und Unternehmen auf nationale Onlinedienste zuzugreifen, auch wenn sie einem anderen Mitgliedstaat angehören. Somit besteht die Möglichkeit Steuererklärungen online einzureichen, Bankkonten aus der Ferne zu eröffnen, sich an Schulen anzumelden sowie die eigenen Krankenaktendaten online einzusehen. Vor diesem Hintergrund haben sich führende europäische Verbände, Projekte und Expertenorganisationen aus den Bereichen eID und Vertrauensdienste zusammengeschlossen, um die gemeinnützige Initiative „go.eIDAS“ zu gründen. Die Initiative soll die flächendeckende Nutzung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten unterstützen und hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, Aufklärung und Sensibilisierung für elektronische Identifizierungssysteme und Vertrauensdienste zu betreiben, eine Anwendung von Diensten in der mobilen Umgebung zu fördern sowie die globale Interoperabilität zwischen entsprechenden Lösungskomponenten zu unterstützen. Die u. a. vom Digitalverband Bitkom, dem Bundesverband IT-Sicherheit e. V. TeleTrust, dem Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und der Europäischen Vereinigung für eID und Sicherheit EEMA mitbegründete Initiative ist offen für neue Mitglieder und spricht dabei sowohl Organisationen als auch Einzelpersonen an.