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Digital-Gipfel diese Woche komplett virtuell Berliner Erklärung unterzeichnet

ePA startet am 1.1.2021 in abgespeckter Form

Ab 1. Januar 2021 soll allen Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. Laut Bundesgesundheitsministerium startet sie erst einmal abgespeckt mit einer stufenweisen Testphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern.

Mit der E-Patientenakte (ePA) sollen Versicherte die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten erhalten. In dem Projekt werden 200.000 Leistungserbringer mit bis zu 73 Millionen Versicherten vernetzt. Versicherte sollen die ePA herunter laden und persönliche Gesundheitsinformationen einstellen und verwalten können. Die ePA kann, muss aber nicht genutzt werden. Sie soll als App verfügbar sein und schrittweise mehr Funktionen erhalten.

Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungshefte für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein. Was davon gespeichert wird, sollen Patienten selbst entscheiden können. Sie dürfen auch entscheiden, wer auf die ePA zugreifen darf. Im ersten Jahr soll dies allerdings nur in grober Form möglich sein, erst ab 2022 können Versicherte dann für jedes Dokument einzeln festlegen, welcher Arzt es sehen kann.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, kritisiert, dass mit der stufenweisen Einführung „der Mehrwert der Akte zu Beginn doch recht überschaubar“ sei. Laut Klein-Schmeink sei es klar, dass bei einem solch umfangreichen Digitalprojekt nicht alles nach Plan laufen könne. Darüber solle aber transparent gesprochen werden, um keine falsche Erwartungshaltung aufzubauen. Ansonsten stehe zu befürchten, dass Versicherte die ePA ausprobieren, keinen Nutzen für sich erkennen und die Akte „links liegen lassen.”

 

8. Dezember 2020

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