Interoperabilität: Überblick der Systeme
Der Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration sieht die Interoperabilität zwischen sechs verschiedenen EU-Informationssystemen vor. Zu den drei bestehenden Systemen gehören: (1) das Schengener Informationssystem (SIS), (2) das EURODAC und (3) das Visa Information System (VIS). Zu den geplanten Systemen gehören: (4) das Ein-/ Ausreisesystem (EES), (5) das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) sowie (6) das Europäische Informationssystem für Strafregister von Drittstaatsangehörigen (ECRIS-TCN). (1) Das SIS verwaltet ein breites Spektrum an Meldungen zu Personen und Waren. Dazu zählen etwa EU-Haftbefehle, vermisste Personen und Einreiseverweigerungen sowie verlorene oder gestohlene Ausweis- und Reisdokumente. Jüngst wurde eine Einigung zwischen Parlament und Rat zur Stärkung des SIS erreicht, welche unter anderem eine effizientere Nutzung von Finger- und Handabdrücken sowie Gesichtsbildern bei der Identifizierung von Einreisenden in den Schengen-Raum vorsieht. Die Einigung muss noch formal durch EP und Rat angenommen werden. (2) Das EURODAC ist das Europäische System zum Vergleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen an den Grenzen und in den Mitgliedstaaten. (3) Das VIS verwaltet Visa für Kurzzeitaufenthalte. Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten haben vor kurzem ihr Verhandlungsmandat zur Reform des Visa-Kodex bestätigt, welches eine Verbesserung der Sicherheit von Visa und die elektronische Einreichung von Visaanträgen vorsieht. (4) Das EES wird Daten wie Namen, Dokumentenart, biometrische Daten sowie Einreisezeit und -ort von Drittstaatsangehörigen elektronisch erfassen und verwalten. (5) Mit ETIAS soll ein umfassendes automatisiertes System entstehen, welches Daten von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumspflicht befreit sind, erfassen, verifizieren und im Vorfeld der Einreise in den Schengen-Raum überprüfen kann. Das Plenum des EP hat den Vorschlag zur Errichtung von ETIAS kürzlich angenommen, eine endgültige Verabschiedung durch den Rat steht noch aus. Sowohl das EES als auch ETIAS sollen von der Agentur eu-LISA entwickelt und interoperabel gemacht werden. (6) Das vorgeschlagene ECRIS-TCN soll ein elektronisches System für den Austausch von Informationen über bereits von nationalen Gerichten der EU erlassene Entscheidungen gegen Drittstaatsangehörige sein. Der Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität von EU-Informationssystemen wird gegenwärtig noch von Rat und Parlament diskutiert. Der LIBE-Ausschuss hat jüngst seinen Berichtsentwurf zu diesem Dossier vorgelegt.