Interoperabilität von EU-Informationssystemen
Der LIBE-Ausschuss hat am 15. Oktober 2018 seine Verhandlungspositionen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit verabschiedet. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Interoperabilität der EU-Informationssysteme zu stärken, um ausgewählten Behörden einen erleichterten Zugang zu Informationen der verschiedenen Datenbanken zu ermöglichen. Die Berichte des LIBE-Ausschusses sehen hierfür die Schaffung eines europäischen Suchportals vor, welches simultane Suchanfragen ermöglicht. Individuelle Abfragen in den einzelnen Systemen seien somit nicht mehr notwendig. Ebenso ist die Einführung eines Dienstes zum Abgleich biometrischer Daten vorgesehen, welcher Fingerabdrücke und Gesichtsbilder der verschiedenen Datenbanken miteinander vergleicht. Um eine verlässliche Identifizierung von Drittstaatsangehörigen zu ermöglichen, soll ein Verzeichnis mit biographischen Identitätsdaten wie etwa Geburtsdatum und Passnummer eingeführt werden. Ferner soll ein Detektor für multiple Identitäten eingeführt werden, welcher überprüft, ob eine Person in den verschiedenen Datenbanken jeweils mit verschiedenen Identitäten registriert ist. Die Position des LIBE-Ausschusses muss vom Plenum des EP bestätigt werden, bevor die interinstitutionellen Verhandlungen aufgenommen werden können.