Normenkontrollrat kritisiert zögerliche Digitalisierung der Verwaltung
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen aktuellen Jahresbericht mit dem Titel „Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze. Einfach machen!“ vorgestellt. Darin bemängelt der NKR die zu langsam voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung. Im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) wird u. a. kritisiert, dass ein Viertel der insgesamt 575 zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen noch nicht an zuständige Stellen vergeben sei. Angedacht war eine faire Verteilung zwischen Behörden in Bund und Ländern, die jeweils für die Digitalisierung ausgewählter Vorgänge verantwortlich zeichnen sollten, bevor ein bundesweiter Rollout erfolgt. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hielten sich bei der Erfüllung der Aufgaben dem Bericht zufolge jedoch stark zurück. Darüber hinaus mahnt der NKR an, dass für eine erfolgreiche Umsetzung des OZG innerhalb der Bundesregierung dringend „umorganisiert“ werden müsse. Der NKR zweifelt eine erfolgreiche Arbeitsteilung zwischen Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium an und plädiert dafür, die OZG-Federführung in den Kompetenzbereich der Regierungschefs von Bund und Ländern zu legen. Für die Föderale IT-Kooperation (FITKO) und die E-Government-Agentur empfiehlt der Bericht eine höhere Personalausstattung, damit diese ihre Aufgaben hinreichend erfüllen könnten. Im Hinblick auf das ‚once-only‘-Prinzip, wonach die einmalige Dateneingabe der Bürger registerübergreifend verwendet werden könnte, empfiehlt der NKR eine zügige Bearbeitung. Ein behördenübergreifendes Datenmanagement sei noch nicht etabliert und müsse dringend zu einem Schwerpunktthema gemacht werden. Der NKR-Vorsitzende Dr. Johannes Ludewig beklagt ferner, dass die Bundesregierung die Prüfung einer Registermodernisierung noch nicht begonnen, geschweige denn durchgeführt, habe, obwohl dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert sei. Positiv wurde im Bericht des Normenkontrollrats die „One-in-one-out“-Regel hervorgerufen. Demnach wird Unternehmen durch jede zusätzliche bürokratische Belastung an anderer Stelle der Wegfall einer Regelung garantiert. Die Regel hat die Unternehmen seit 2015 um 1,8 Mrd. Euro entlastet.