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Lage der EU: Europas digitale Dekade starten Gelungener politischer Abend mit MdB Tabea Rößner

Registermodernisierung im Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23. September ein Registermodernisierungsgesetz („Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung – Registermodernisierungsgesetz“, kurz: RegMoG) beschlossen. Es soll die deutsche Registerlandschaft vernetzen und die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) lobte das Gesetz und insbesondere die Bedeutung eines vernünftigen öffentlichen Datenmanagements: „Ohne Registermodernisierung ist kein digitaler Staat zu machen. Gut, dass das Gesetzt jetzt kommt – die Legislaturperiode ist fast vorbei“, so der NKR-Vorsitzender Johannes Ludewig. Der NKR geht davon aus, dass Bürger, Unternehmen und Verwaltung durch vernetzte Register mit etwa sechs Milliarden Euro jährlich entlastet würden.

Die Registermodernisierung soll dabei helfen, dass Basisdaten von Bürgern, wie Name, Geburtsdatum oder Adresse, verlässlicher für die Verwaltung zur Verfügung stehen. Ziel ist es, Datensätze anhand grundlegender Informationen in unterschiedlichen Registern von Bund und Ländern finden zu können. Virtuell verknüpft werden sollen so u.a. Melderegister, das Ausländerzentralregister sowie Datenbanken etwa für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer in mehr als 50 registerführenden Stellen. In einem späteren Schritt könnten auch Nachweispflichten durch Registerabfragen ersetzt werden. Dann müssten Bürger z.B. Dokumente wie die Geburtsurkunde nicht mehr extra einreichen. Sie könnte von der jeweiligen Behörde direkt aus dem Personenstandsregister abgerufen werden.

Als zentrale Personenkennziffer für alle Bürger soll die Steuer-ID fungieren. Das führte zu Kritik, u.a. vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Laut Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, dürfen Datenbestände der Verwaltung nicht uneingeschränkt über einheitliche Personenkennziffern verknüpft werden.

Der NKR glaubt, dass das sogenannte 4-Corner-Modell, das die Bundesregierung jetzt umsetzen will, ein „strukturelles Hemmnis“ gegen missbräuchliche Profilbildung bedeute.

29. September 2020

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