Registermodernisierungsgesetz wurde im Bundesrat verabschiedet
Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Registermodernisierung zugestimmt. Das Gesetz wurde bereits Ende Januar mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag verabschiedet.
Kernpunkte des Gesetzes
Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung einer Identifikationsnummer für natürliche Personen. Die eindeutige Identifizierung von Personen soll es ermöglichen, dass die Daten aus verschiedenen Registern der öffentlichen Verwaltung einer Person zugeordnet werden können. Dadurch sollen die Bürger in Zukunft nicht für jeden Verwaltungsvorgang erneut ihre Daten, z.B. eine Geburtsurkunde, an die Verwaltung senden müssen. Stattdessen sollen Verwaltungen mit Einwilligung der betroffenen Person auf Register zugreifen und die Daten direkt dort abrufen können.
Für diese Identifizierung wird laut Beschluss von Bundestag und Bundesrat künftig auf die schon bestehende Steueridentifikationsnummer der Bürger zurückgegriffen. Ziel ist es, bereits vorhandene Strukturen zu nutzen. Das Gesetz umfasst Register, wie beispielsweise das Personenstandsregister, das zentrale Fahrzeugregister und das nationale Waffenregister. Zudem wird eine Registermodernisierungsbehörde eingerichtet. Diese übermittelt die Identifikationsnummer und die Daten an die registerführenden Stellen in Bund und Ländern sowie an öffentliche Stellen.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass öffentliche Stellen, welche Daten aus den Registern abrufen, dazu verpflichtet werden, den Abruf für zwei Jahre zu protokollieren. So soll die Zulässigkeit von Datenabrufen nachvollzogen werden. Auf der Seite der Bürger soll das Onlinezugangsgesetz um ein sogenanntes Datencockpit ergänzt werden. Dies ist eine IT-Komponente, mit der natürliche Personen – also z.B. Bürger – Auskunft über die Datenübermittlung mit der Identifikationsnummer zwischen öffentlichen Stellen bekommen können.
Der VSDI sieht in dem jetzt verabschiedeten Gesetz insgesamt Potenzial für die Gewinnung von Transparenz, Effektivität, Effizienz und Datenqualität. Wichtig ist, dass eine unzulässige Profilbildung von Bürgern ausgeschlossen wird. Der VSDI begrüßt die Berücksichtigung der digitalen Souveränität der Bürger. Diese müssen im Sinne eines selbstbestimmten und unabhängigen Umgangs die Kontrolle über ihre Daten behalten und diese einsehen können. Insofern ist das beschlossene Datencockpit positiv zu bewerten. Für eine bürgerfreundliche Verwaltung ist zudem die Umsetzung des „Once only“-Prinzips notwendig. Der VSDI regt daher an, künftig neben den 56 identifizierten Registern noch weitere der bundesweit über 200 Register einzubinden.
Bildquelle Twitter: Bundesrat