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BMI-Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes PRESSEMITTEILUNG: VSDI begrüßt Einigung bei den Europäischen Trilogverhandlungen für sichere digitale Identitäten (EUid) und neue Vertrauensdienste

Smart-eID Ende 2023?

Ursprünglich für 2021 angesetzt, soll die Smart-eID noch im vierten Quartal 2023 fertiggestellt werden. Im Gegensatz zu vorherigen Versprechen stehen die Zeichen für eine Zeitnahe Fertigstellung gut. Über die Möglichkeiten und den Hintergrund der Smart-eID hat der VSDI bereits Anfang des Jahres berichtet.

Parallel zum Personalausweis als Plastikkarte soll die Smart-eID ein Ausweisen mit dem Handy zulassen. Die bestehenden eID-Funktion des Personalausweises, die nur eine Verifizierung erlaubt und somit verlangt, dass der physische Personalausweis mit sich getragen wird, steht parallel zur Smart-eID. Dieser neue, amtliche und rein digitale Ausweis soll im Gegensatz dazu eine Übertragung auf ein externes Secure Element erlauben. Dies erlaubt über die Verifizierung hinaus ein Ausweisen ohne den physischen Personalausweis.

Anwendungsbereiche sind dabei beispielsweise das Ausweisen auf Distanz für Online-Anträge. Die Smart-eID soll jedoch nicht in Konkurrenz zum physischen Personalausweis stehen, sondern ein weiteres digitales Werkzeug für Bürger sein. So zählt das BMI auf seiner Website 245 Anwendungsfälle für die eID-Funktion, von der Identifizierung gegenüber einer Bank bis zur Fahrzeugzulassung und seit dem 19.10.2023 auch – bisher begrenzt – die Wohnsitzanmeldung.

Neben Testversuchen im Juli und dem laufenden Konsultationsprozess zur EUdi Wallet des BMI, bei dem auch der VSDI teilnimmt, bestätigt das BMI zuletzt, dass die Smart-eID technisch ausentwickelt sei und nun die Frage der Haushaltsmittel zu klären ist.

Der VSDI begrüßt die voranschreitende Umsetzung der Smart-eID. Als Mittel für digitale Behördengänge lässt die Smart-eID einen Blick in eine Zukunft zu, in den Bürger unkompliziert und sicher mit Behörden interagieren können.

26. Oktober 2023

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