BMI-Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt. In dem Entwurf wird die Integration der Datenschutzkonferenz der Länder (DSK) als feste Einrichtung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgesehen. Im Entwurf ist festgelegt, dass die DSK in ihrer Geschäftsordnung das Bestreben verfolgt, Datenschutzrechte einheitlich zu verwenden und voranzutreiben. Trotz dieser Integration sind keine zusätzlichen Ressourcen für die DSK vorgesehen. Optional sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, eine Ansprechstelle für länderübergreifende Datenverarbeitungsprojekte einzurichten. Weiterhin greift der Gesetzentwurf Aspekte aus der BDSG-Evaluierung auf. Beispielsweise wird die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch nicht öffentliche Stellen eingeschränkt. Geplant ist, die Videoüberwachung im Rahmen eines neuen Abschnitts zu erlauben, wenn sie für die Aufgaben und das Hausrecht erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht überwiegen. Damit vollzieht der Entwurf eine Abkehr vom bisherigen deutschen Sonderweg über die Öffnungsklausel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Gesetzentwurf regelt ebenfalls die Vertretung Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss.
Trotz dieser Fortschritte stößt der Entwurf auf verfassungsrechtliche Bedenken, da eine rechtliche Bindung der DSK-Beschlüsse nicht umsetzbar ist. Fachleute wie Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, erkennen Fortschritte, insbesondere in Bezug auf die DSK-Geschäftsordnung. Die Notwendigkeit einer Geschäftsstelle für die DSK wird betont, obwohl der aktuelle Entwurf dies nicht vorsieht. Diese Ansicht teilen auch andere Experten sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD).
Mit der Integration der DSK in das Datenschutzgesetz und der Entwicklung deren Geschäftsordnung wird die Vereinheitlichungen der Anwendung des Datenschutzrechts endlich angegangen. Die somit aufgewertete DSK muss aber auch arbeitsfähig gehalten werden, weshalb der Ruf nach einer Geschäftsstelle naheliegend erscheint.