OZG 2.0: Bundesrat stimmt ab
In der letzten Sitzung des Bundesrates haben die Bundesländer Stellung zum Update des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) genommen. Dabei wurden Änderungen diskutiert, die die Länder an der Kabinettsversion des Gesetzesentwurfs fordern. Insgesamt begrüßen die Ausschüsse den Gesetzentwurf, haben aber trotzdem in einem 63-seitigen Papier Änderungswünsch formuliert, die nun an die Bundesregierung zurückgesendet wurden. Eine der diskutierten Änderungen betrifft die Streichung der Umsetzungsfrist, die vom Normenkontrollrat scharf kritisiert wurde.
Der federführende Innenausschuss begrüßte zwar die Streichung, betonte jedoch die Notwendigkeit einer verbindlichen Pflicht zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, um die Umsetzung der EU-Verordnung “Single Digital Gateway (SDG)” zu gewährleisten. Des Weiteren fordern die Länder eine stärkere Einbeziehung bei verschiedenen Aspekten des Gesetzes. Insbesondere hinsichtlich der Umstellung auf das Bundeskonto Bund-ID anstelle der bisherigen Länderkonten zur Identifizierung von Bürgern für Verwaltungsleistungen fordern die Länder eine föderale Trägerschaft statt einer ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Dabei wurde auf die Kulturhoheit der Länder verwiesen und eine stärkere Einbindung von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Überwachung der OZG-Umsetzung gefordert. Bei der Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Leistungen möchten die Länder, dass der IT-Planungsrat anstelle des Bundes über die vollständige Digitalisierung entscheidet. Sie verlangen klare und verbindliche Finanzierungszusagen zugunsten der Länder, da eine einfache Verpflichtung den komplexen Anforderungen nicht gerecht werde.
Zudem sehen die Ausschüsse auch Bedarf für eine Neuberechnung der Umsetzungskosten für die Länder und kritisieren die pauschalen Schätzungen im Gesetzentwurf. Hier müsse es klarere Regelung zur Ausnahme bestimmter Bereiche von den Anforderungen des Gesetzes geben. Darüber hinaus drängt der Innenausschuss auf eine schnellere Regelung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und fordert dazu auf, nicht auf den europäischen Prozess zu warten, sondern eigene Regeln aufzustellen. Da das OZG-Änderungsgesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, muss auf die Zustimmung des Bundesrats gewartet werden, bevor es verabschiedet werden kann. Sollte das Ländergremium mit der Umsetzung der Änderungsvorschläge durch den Bund nicht zufrieden sein, kann es einen Vermittlungsausschuss einberufen.