Bewegung bei elektronischer Patientenakte
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwartet schon im ersten Jahr nach ihrer Einführung Millionen Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA). Das erklärte Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung für Digitalisierung des Gesundheitswesens im BMG kürzlich bei einem Vortrag. Ludewig geht demnach von einem kontinuierlichen Wachstum der Nutzerzahlen aus. Die ePA soll ab Januar 2021 bereit stehen.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann, betont, dass sich viele der niedergelassenen Ärzte für die Einführung der ePA noch nicht ausreichend gewappnet fühlten. Oft gestellte Fragen, etwa bezüglich der Haftung, der Datenvollständigkeit und der Datensicherheit, müssten transparent und offen kommuniziert werden.
In dieses Horn bläst auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber. Nach derzeitigen Plänen verstoße die ePA bzw. das Patientendatenschutzgesetz (PDSG), das die Bestimmungen zur ePA beinhaltet, gegen die DSGVO, so Kelber. Dieser Meinung sind auch die Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink, von Brandenburg, Dagmar Hartge, und von Niedersachsen, Barbara Thiel. Sie sehen vor allem kritisch, dass Patienten laut Plan Dokumente nur für alle Ärzte oder für keinen freigeben können und dass etwa die Anmeldung bei der ePA über Smartphones nicht hinreichend sicher sei. Kelber will deshalb die Krankenkassen erst warnen und dann dazu verpflichten, für eine DSGVO-konforme Ausgestaltung zu sorgen und in der Zwischenzeit allen Versicherten einen von ihm formulierten Warntext zukommen zu lassen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) fordert rasche Klarheit und Rechtssicherheit, um den Aufbau und die Einführung der ePA weiter vorantreiben zu können.
Das BMG weist die Kritik von Kelber zurück. Das Gesetz sei vor seiner Verabschiedung von den Verfassungsressorts rechtlich geprüft worden. Auch der BfDI sei in die fachlichen Diskussionen eingebunden gewesen. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) betont, dass die Spezifikationen seitens der Gematik mit dem BfDI abgestimmt wurden.