Bundeskabinett beschließt Entwurf für DigiNetz-Novelle – Verbände unzufrieden
Am Dienstag, den 2. Oktober 2018, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für die Novellierung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) vorgelegt. Die mit dem DigiNetz-Gesetz ursprünglich verfolgte Absicht war es, den Glasfaserausbau zu beschleunigen, indem bei einem einmal begonnenen Tiefbauprojekt (bspw. wegen Arbeiten an der Stromversorgung) Glasfaser gleich mitverlegt werden kann. In der Praxis habe dies jedoch zu einer für die Anbieter unrentablen Mehrfachverlegung geführt, sodass der Breitbandausbau in der Fläche weiterhin nur stockend vorankam. Dies hatte eine Verbändeallianz aus Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation), Buglas (Bundesverband Glasfaseranschluss), Deutschem Landkreistag und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) moniert .
Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Regelung führt nun einen sogenannten „Überbauschutz“ für öffentlich geförderte Projekte ein. Anträge können damit geprüft und ggf. abgelehnt werden, wenn diese ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen überbauen würden.
Sowohl die Verbändeallianz, deren Interessen der Gesetzesentwurf eigentlich entgegenkommen sollte, als auch der Bitkom kritisieren nun den aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kommenden Entwurf. Während der VKU bemängelt, dass der Kabinettsentwurf die im Referententwurf (siehe Monitoring KW 32) angedachten Vorschriften „aufweiche“, fürchtet Bitkom-Präsident Achim Berg eine Benachteiligung der Verbraucher: „Nur einen einzigen Glasfaser-Netzbetreiber zum Zuge kommen zu lassen […] ist ordnungspolitisch komplett verfehlt. So entstehen neue, lokale Monopole […].“
Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren und wird voraussichtlich im November erstmalig von Bundestag und Bundesrat beraten.