Gesetzentwurf für den „Smartphone-Ausweis“ vorgelegt
Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ vorgelegt. Es soll im September dieses Jahres in Kraft treten und rechtlich ermöglichen, dass ein elektronischer Identitätsnachweis mit dem Smartphone erbracht werden kann. Dafür ist es nötig, geltende Gesetze – das Personalausweisgesetz, das eID-Karte-Gesetz und das Aufenthaltsgesetz – zu ändern. Sie werden so angepasst, dass sich Nutzer künftig alleine mit dem digitalen Identitätsnachweis auf ihrem Smartphone im Internet ausweisen können. Die entsprechenden Daten werden direkt auf dem Smartphone hinterlegt, die Personalausweiskarte muss nicht mehr, wie bislang, bei jeder Anwendung an das Smartphone gehalten werden. Damit will das BMI die Nutzerfreundlichkeit und somit auch die Akzeptanz des Personalausweises als sicheres Identifizierungsmittel erhöhen. Der Referentenentwurf sieht eine Steigerung der jährlichen 8,5 Millionen Identifizierungsvorgänge mit dem Personalausweis um fünfzig Prozent vor.
Basis für einen solchen „Smartphone-Ausweis“ ist die Technologie des Projekts „Optimos 2.0“, an deren Entwicklung auch VSDI-Mitglieder beteiligt sind. Dabei wird eine digitale Kopie des Personalausweises auf dem Secure Element (SE), einem Chip im Smartphone, gespeichert.
Das BMI weist im Referentenentwurf darauf hin, dass das SE bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit des Speicher-und Verarbeitungsmediums erfüllen müsse. Es sei daher zu erwarten, dass nicht alle am Markt erhältlichen mobilen Endgeräte die Voraussetzungen von vornherein erfüllen. Der elektronische Identitätsnachweis mit mobilem Endgerät werde daher unmittelbar nach Einführung zunächst nur mit einigen Endgeräten möglich sein.